Hartchrom
WIR BIETEN SEIT 1972 DIE PROFESSIONELLE HARTVERCHROMUNG FÜR GEWERBE UND INDUSTRIE
Das Verfahren Hartchrom
Der galvanische Oberflächenschutz Hartchrom besitzt durch seine enorme Härte sehr gute Eigenschaften gegen Verschleiß und Korrosionsbeständigkeit. Einsatz findet die Hartverchromung in der Industrie bei Maschinenbauteilen, Werkzeugen, Mischsystemen, Formgesenken uvm. Die Standzeit wird so verlängert und Ausfallzeiten minimiert.
Verschlissene oder beschädigte Bauteile und Werkzeuge können durch Schleifen und Neuverchromung wieder verwendungsfähig gemacht werden. Schichtdicken von mehreren 0,1 mm bis hin zu mehreren Millimetern in besonderen Fällen sind möglich.
Beschichtet werden können alle Stahllegierungen, Edelstähle, Gusseisen, Buntmetalle wie auch Aluminium.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „HARTCHROM“, die uns mit freundlicher Genehmigung des ©Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Hilden, www.zvo.org, zur Verfügung gestellt wurde.
Wissing Hartchrom bietet
- Hartverchromen von Neuteilen
- Außen- und Innenverchromen
- Reparaturverchromen
- Schutzverchromen
- Maßverchromen
- Übermaßverchromen
- Strukturverchromen
- Mattverchromen
- Mehrschichtverchromen
- Spiegelhochglanzverchromen
- Entchromen
- Rundschleifen (in Lohnarbeit)
Abmessungen und Gewichte
unsere unterschiedlich großen Hartchrombäder fassen Werkstücke mit Abmessungen von:
- max. Ø 800 mm und max. 3.100 mm Länge oder
- max. Ø 1.950 mm und max. 1.650 mm Länge oder
- max. 1.200 mm x 1.500 mm x 2.200 mm
- max. Werkstückgewicht ist 5.000 kg
Vorteile von Hartchrom
- hohe Härte (ca. 1000 HV / ca. 68 HRC) und Haltbarkeit bei mechanischer Beanspruchung
- Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit
- chemische Beständigkeit
- geringe Bearbeitungstemperatur (55-60° C) und dadurch kein Verzug der Werkstücke
- temperaturbeständig bis 320° C
- sehr niedrige Reibungskoeffizienten und dadurch sehr gute Gleiteigenschaften
- große Schichtdicken möglich
- auch nur partielle Beschichtung möglich
- mechanische Nacharbeit möglich durch Rundschleifen, Bandschleifen und Erodieren
- geringe Klebeneigung durch antiadhäsive Eigenschaft
- kostengünstige Reparaturmöglichkeiten für hochwertige Bauteile
- Lebensmittelunbedenklichkeit
Strukturverchromen
Strukturverchromen
Schutzverchromen
Schutzverchromen
Maßverchromen
Maßverchromen
Spiegelhochglanz-
verchromen
Spiegelhochglanzverchromen
Übermaß-
verchromen
Übermaßverchromen
Mehrschicht-
verchromen
Mehrschichtverchromen
Reparatur-
verchromen
Reparaturverchromen
REACH • Chrom • Lebensmittelverträglichkeit
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und ist eine EU-Verordnung (EG 1907/2006), die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Die REACH Verordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Bei den auf Werkstücken abgeschiedenen Hartchromschichten handelt es sich um reines metallisches Chrom (Wertigkeit „O“ / keine chemische Verbindung). Nach der galvanischen Abscheidung von Chrom aus Elektrolyten auf Basis von Chrom(VI) verbleiben keine Rückstände der toxischen Verbindung auf der Chromoberfläche. Dies kann prozessbedingt absolut ausgeschlossen werden. Metallisches Chrom ist von der REACH-Verordnung ausgeschlossen. Der Arbeitsschutz beim galvanischen Verchromen und beim Recycling ist so gut, dass beim Herstellungsprozess keine Gefährdung für Arbeitskräfte und Umwelt ausgeht. Nur beim unsachgemäßen Schweißen oder auch Schleifen von Chrom kann toxisch wirkendes Chrom freigesetzt werden. Chrom als Metall und metallischer Überzug ist weder toxisch noch allergieauslösend. Metallisches Chrom ist ladungsneutral, bildet sofort nach der Herstellung eine Passivschicht aus und verhält sich, ähnlich wie Edelmetalle, nicht reaktiv. Durch seine hervorragenden Eigenschaften als Überzug oder in Form von chromhaltigen Legierungen (Edelstähle) ist Chrom nicht nur im maschinentechnischen Bereich (Walzen, Kolbenstangen, Stoßdämpfer), sondern auch in vielen Dingen des täglichen Lebens, in der Lebensmittelindustrie (Rührbehälter u. –schnecken) und in der Medizin (OP-Besteck, Prothesen) seit vielen Jahrzehnten bewährt im Einsatz. Damit dürfen galvanisch abgeschiedene Chromoberflächen als vollkommen bedenkenlos gelten, so dass von hieraus eine Unbedenklichkeit für die Lebensmittelindustrie nach unserem Wissensstand bescheinigt werden kann.